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Dazu gehören

Die Ausbildung beginnt jährlich Anfang August. Es wird empfohlen vor der Ausbildung ein sozialpflegerisches Praktikum abzuleisten, um festzustellen, ob die Arbeit mit kranken und behinderten Menschen der subjektiven Eignung entspricht. Als Schulbildung wird ein Realschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Abschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener mindestens 2-jähriger Berufsbildung vorausgesetzt. Für die Zulassung zur Ausbildung, sind folgende Unterlagen einzureichen: Lebenslauf, zwei Passbilder mit Namen, beglaubigte Zeugniskopien, und eine Kopie der Geburtsurkunde. Vor dem ersten Praktikum muss ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen.

Bewerbungsunterlagen können das ganze Jahr eingereicht werden. Nach der Bewerbung werden die Interessenten zu einem Auswahl- und Informationsgespräch eingeladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an einem Tag Ihrer Wahl an unserer Schule zu hospitieren. So hoffen wir, Ihnen und uns die Entscheidung erleichtern zu können.

Die Ausbildungsgebühr beträgt monatlich € 350,-. In diesem Betrag sind die Kosten für Bücher, Lernmittel und Verbrauchsmaterialien enthalten. Einmalig sind eine Anmeldegebühr von € 45,- und eine Prüfungsgebühr von € 255,- zu entrichten. Beihilfen können unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) von der zuständigen Stelle gewährt werden.

Die hier als Download abgelegten Flyer enthalten alle wichtigen Informationen zur Ausbildung. Sie können diesen Flyer auch nutzen und sich für ein unverbindliches Auswahl- und Informationsgespräch anmelden.


flyera4aussen.pdf [111 KB]
flyera4innen.pdf [637 KB]
flyera7.pdf [766 KB]